Gemäß § 433 Absatz 1 Satz 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache grundsätzlich frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Wenn die Kaufsache also keinen Sachmangelnach § 434 BGB oder einen Rechtsmangel nach § 435 BGB hat, steht dem Käufer eigentlich kein Rückgaberecht zu, schließlich hat eine mangelfreie Sache gekauft und ein Kaufvertragist bindend.

Da es aber im Einzelhandel immer einmal zu Fehlkäufen kommen kann, ein Kleidungsstück also einmal nicht wirklich passt oder eine Sache doch nicht so gefällt, gewähren wir aus Kulanz und im Sinne des Kundenservices ein Rückgaberecht – ohne dass dieses gesetzlich verankert ist und trotz Mangelfreiheit der Kaufsache. Dieses Rückgaberecht ist aber in der Regel an bestimmte Bedingungen gekoppelt:

  • Die Rückgabe kann nur innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgen ( 14 Tage nach Kauf)
  • Die Rückgabe erfolgt nur gegen Gutschein oder Ware, es erfolgt keine Gelderstattung (Umtausch)
  • Für die Rückgabe muss der Kassenbeleg / Kassenbon vorgelegt werden
  • Reduzierte Ware ist von der Rückgabe ausgeschlossen
  • Benutzte Produkte sind vom Umtausch ausgeschloßen